60m freigegeben

Mit dem am 21. Dezember 2016 publizierten Amtsblatt der Bundesnetzagentur (BNetzA) wird die sofortige Nutzung des 60-m-Bandes zwischen den Frequenzen 5351,5 kHz und 5366,5 kHz für Inhaber einer Zulassung zum Amateurfunkdienst der Klasse A ermöglicht.
Die Strahlungsleistung (auf einen isotropen Strahler bezogen) ist auf 15 Watt EIRP begrenzt.
Ein vorläufiger Nutzungsplan der IARU Region 1 empfiehlt folgende maximale Bandbreiten und Unterteilung:
5351,5 kHz – 5354,0 kHz: max. Bandbreite 200 Hz, Telegrafie (CW) und Digimodes
5354,0 kHz – 5366,0 kHz: max. Bandbreite 2,7 kHz, alle Sendearten (SSB-Sprachbetrieb in USB)
5366,0 kHz – 5366,5 kHz: max. Bandbreite 20 Hz (!), alle Sendearten mit geringsten Sendeleistungen.

  1. QSO hat funktioniert. DL2MB
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